Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Online-Handel/Endkundengeschäft
(Stand: November 2008)
I. Geltungsbereich:
Die Lieferungen und Leistungen der all4phone:group, Inhaber Frank Hunger erfolgen ausschließlich nach Maßgabe und auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Der Kunde erkennt diese mit Aufgabe seiner Bestellung an die all4phone:group an und erklärt sich zugleich mit der ausschließlichen Geltung einverstanden.
Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden sind für die all4phone:group auch dann unverbindlich, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die Bedingungen Dritter werden nur im Verhältnis von diesem zu dem Kunden relevant. Umgekehrt werden diese nicht von den Bedingungen der all4phone:group berührt.
In diesem Zusammenhang wir klargestellt, dass der Mobilfunkvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber ausschließlich nach den jeweiligen Bedingungen des Anbieters zustande kommt.
II. Angebote, Vertragsschluss, Auslieferung
Die Angebote der all4phone:group sind stets unverbindlich und freibleibend. Sie stehen weiterhin unter dem Vorbehalt ausreichender Lagerbestände, alternativ einer rechtzeitigen Zusendung durch den Hersteller oder den jeweiligen Lieferanten.
Die Preise der all4phone:group richten sich im übrigen nach dem jeweils gültigen Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung.
Bestellungen und Aufträge sind für die all4phone:group erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich oder per Email bestätigt worden sind. Eine Verpflichtung zur Annahme eingehender Bestellungen besteht auch aufgrund der in jedem Fall notwendigen Bonitätsprüfung nicht.
Sofern Kaufverträge über Mobilfunkgeräte zu Sonderkonditionen zustande kommen, stehen diese schlussendlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Kunden der all4phone:group tatsächlich zugleich der Zugang zu dem gewählten Mobilfunknetz vermittelt werden kann.
Liefertermine oder Lieferfristen sind für die all4phone:group nur bei gesonderter, schriftlicher Vereinbarung gültig. Sofern die jeweiligen Angebote einen möglichen Zeitraum für die Lieferung benennen, ist die notwendige Auftragsbestätigung maßgeblich.
Vereinbarte oder durch die Auftragsbestätigung vorgegebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermine. Es bedarf hierzu im Einzelfall einer einvernehmlichen, schriftlichen Klarstellung.
Bei unvorhergesehenen oder nicht vorhersehbaren Ereignissen sowie bei höherer Gewalt verlängern sich die Liefertermine oder Lieferfristen um den Zeitpunkt der Behinderung auch dann, wenn diese im Organisations-bereich des Herstellers oder Lieferanten eintritt.
Sofern nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart werden, sind Liefertermine und Lieferfristen neu zu vereinbaren.
III. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss den Online-Kundenauftrag vollständig ausfüllen und in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben machen. Änderungen aller persönlichen Daten, die für eine weitere Vertragsabwicklung von Bedeutung sind, hat er der all4phone:group unverzüglich mitzuteilen.
Für den Fall, dass der Kunde falsche Angaben macht, ist die all4phone:group berechtigt, von einem rechtsverbindlich geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
---> Beginn der Widerrufsbelehrung
IV. Widerruf eines rechtsverbindlichen Vertrages
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per Brief, Telefax oder Email und/oder durch Rücksendung der Mobilfunkkarte sowie des Mobilfunkgeräts widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs sowie Rücksendung der Mobilfunkkarte bzw. des Mobilfunkgeräts.
Der Widerruf bzw. die Rücksendung des Mobilfunkgeräts und der Mobilfunkkarte ist zu richten an:
all4phone:group
Geschäftsführer Frank Hunger
Hauptniederlassung
Bahnhofstr. 85
14612 Falkensee
Ust.ID: DE814285675
V. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Für den Fall, dass der Kunde die empfangene Leistung nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss dieser insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Dies gilt nicht bezüglich der überlassenen Mobilfunkkarte bzw. des Mobilfunkgeräts, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf eine Prüfung zurückzuführen ist, die üblicherweise bei einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Die Betriebsanleitungen, Speicherkarten, Software, Ladekabel, Originalverpackungen und sonstiges mitgeliefertes Material werden auf Gebrauchsspuren geprüft.
Im Übrigen kann der Kunde eine Verpflichtung zum Wertersatz dadurch vermeiden, dass er die Mobilfunkkarte bzw. das Mobilfunkgerät nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, das den Wert der Mobilfunkkarte bzw. des Mobilfunkgeräts beeinträchtigt.
Die Mobilfunkkarte bzw. das Mobilfunkgerät sind in einem angemessen versicherten Paket zurückzusenden. Der Versand darf nicht unfrei erfolgen. Gegebenenfalls entstandene Kosten des Kunden werden nach erfolgter Prüfung erstattet.
Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung nur dann, wenn der Kaufpreis der betreffenden Ware 40,00 € nicht übersteigt und die Ware der Bestellung entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Netzbetreiber nach einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden mit der Ausführung seiner Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder wenn diese von dem Kunden etwa durch Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen selbst veranlasst worden sind.
<--- Ende der Widerrufsbelehrung
VI. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der all4phone:group sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht durch die notwendige Auftragsbestätigung ein weitergehendes Zahlungsziel eingeräumt wird.
Zahlungsverzug tritt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnungsforderung oder vorzeitig durch eine gesonderte schriftliche Mahnung der all4phone:group ein.
Für diesen Fall kann die all4phone:group Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (bei Geschäftskunden 8 Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz beanspruchen, es sei denn, dass ein noch höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann.
Bestellte Ware im Online Shop unter www.handybar.de wird gegen Vorkasse oder per Nachnahme geliefert (Mobilfunkverträge sind nur gegen Vorkasse lieferbar).
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto der all4phone:group.
Bei Abholung ist der jeweilige Rechnungsbetrag sofort in bar zu leisten. Etwas anderes gilt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Schecks, Wechsel oder vergleichbare bargeldlose Zahlungsmittel werden nur rein erfüllungshalber angenommen. Die endgültige Zahlung erfolgt erst nach Einlösung und rechtsverbindlicher Gutschrift. Hierdurch anfallende Diskont- und Bankzinsen sowie sonstige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung im Eigentum der all4phone:group.
Der Kunde ist dementsprechend verpflichtet, der all4phone:group unverzüglich und schriftlich über Zugriffe Dritter, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware zu informieren.
Für den Fall, dass der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die all4phone:group berechtigt, den Ersatz aller hierdurch entstandenen Schäden zu verlangen.
VIII. Rechtsfolgen bei Nichtzahlung und Annahmeverzug
Die all4phone:group ist berechtigt, bei Nichtzahlung nach vorheriger Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, die sofortige Rückgabe des Mobilfunkgeräts zu verlangen und dieses über die Seriennummer sperren zu lassen.
Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die all4phone:group berechtigt, die jeweilige Ware einzulagern und die hierdurch anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 25,00 € an den Kunden weiterzureichen.
Die all4phone:group ist schlussendlich auf für diesen Fall berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Gewährleistung, sonstige Beanstandungen
Für den Fall, dass die gelieferte Ware Sachmängel aufweist oder dass dieser eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, wird die all4phone:group nach ihrer Wahl unter Berücksichtigung der in § 439 III BGB dargestellten Belange die Ware entweder nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen.
Das Eigentum an der ersetzten Ware geht mit der Ersetzung durch mangelfreie Neulieferung auf die all4phone:group über.
Sofern nach einem solchen Umtausch der Ware auch die zweite Lieferung fehlerhaft ist, kann der Kunde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Vorgaben Bezug genommen.
Die Gewährleistung wird für den Fall ausgeschlossen, dass der Kunde Betriebs- und Wartungsanweisungen der Hersteller nicht befolgt, Änderungen an der Ware, gleich welcher Art, vornimmt und Teile auswechselt oder verwendet, die nicht den spezifischen Vorgaben der jeweiligen Händler entsprechen.
Die Gewährleistung wird weiterhin für den Fall ausgeschlossen, dass angezeigte und festgestellte Mängel nicht ursächlich auf das Produkt zurückzuführen sind.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
Schlussendlich tritt die all4phone:group nur für den ursprünglichen Mangel ein, wenn der Kunde die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterhin nutzt. Darüber hinaus gehende Schäden werden nicht ersetzt, sofern diese dementsprechend auf eine weitere Nutzung zurückzuführen sind.
Für Schäden aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haftet die all4phone:group nur soweit, wie die Zusicherung gerade den Zweck hatte, den Kunden für den Eintritt eines solchen Schadens abzusichern.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten, es sei denn, dass für die betreffende Ware eine hiervon abweichende und für den Kunden günstigere Herstellergarantie besteht. Im Falle einer solchen Garantiezusage wird diese zugrunde gelegt.
Gewerbliche Kunden müssen Beanstandungen betreffend den Lieferumfang, Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen entsprechend § 377 HGB gegenüber der all4phone:group unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung ebenfalls schriftlich zu rügen. Bei erheblichen Transportschäden kann die Annahme der Ware verweigert werden.
Sofern die Mängelrüge in diesem Sinne durch einen gewerblichen Kunden nicht rechtzeitig erfolgt, gilt die gelieferte Ware nach Art und Umfang als genehmigt.
X. Haftung
Die vertragliche und die außervertragliche Haftung der all4phone:group gegenüber dem Kunden werden neben der gesetzlichen Haftung bei Verzug und bei Unmöglichkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die vorgenannten Haftungsbegrunzungen gelten nicht bei Personenschäden und bei einer möglichen Einstandspflicht nach dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Datenschutz
Die all4phone:group darf alle Daten betreffend einen Kunden gemäß §§ 27 und 33 des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten hat, soweit dies u.a. im Rahmen der Bonitätsprüfung für die Auftragsabwicklung erforderlich ist.
Darüber hinaus werden selbstverständlich alle einschlägigen und relevanten Schutzrechte des Kunden, insbesondere nach Maßgabe des Telekommunikationsdienstleistungsgesetzes gewahrt.
XII. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt erst recht für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der all4phone:group, Falkenhagener Str. 101 in 14612 Falkensee.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Kunde diese Gerichtsstandsvereinbarung wirksam treffen kann.
Die gesamte Vertragsabwicklung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ansprüche des Kunden aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung des Kunden dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der all4phone:group abgetreten werden.
Die Aufrechnung und ein mögliches Zurückbehaltungsrecht dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden erklärt werden.
XIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Regelung, die dieser wirtschaftlich möglichst nahe kommt.